- Die Förderung erfolgt in bewährter Form (Wiedererkennbarkeit für die AntragstellerInnen).
- Der Struktursicherungsbeitrag bleibt unverändert bei 7 % der Einnahmen von 2019, was de facto einer Verdoppelung entspricht.
- Sie enthält einen, dem Umsatzersatz entsprechenden "Lockdown-Zuschuss" für gemeinnützige Vereine, die (wegen fehlender Umsatzsteuerdaten) keinen oder nur einen teilweisen Umsatzersatz über FinanzOnline beantragen konnten bzw. können, sowohl für direkt als auch indirekt vom November- und Dezember-Lockdown betroffene Vereine.
- Die Verlängerung des Fonds bis Ende März ist bereits beschlossen, eine weitere Verlängerung bis Juni wurd in Aussicht gestellt.
BFV, 04.03.2021