TRAINERFORTBILDUNG / Kategorie 4
Fortbildung K4 / 8 UE: 18. November 2017 ( 100
Personen)
Fortbildung K4 / 15 UE: 17. und 18. November 2017 (100
Personen)
Ort:
Landessportzentrum
VIVA, Industriestraße 1, 2491 Steinbrunn - Neue
Siedlung
Programm NEU
Mindestalter: 18 Jahre
Laut § 17 (1) der ÖFB Trainerfortbildung ist die fachliche
Weiterbildung für Trainer alle 3 Jahre verpflichtend. Bei
Nichterfüllung der Trainerfortbildung kann dem Trainer die
Ausbildungserlaubnis entzogen werden!
Es wird in der Dauer der Fortbildung wie folgt
unterschieden:
-
Für Trainer mit folgender Ausbildung beläuft sich die Dauer der Fortbildung auf 8 Unterrichtseinheiten (1 Tag) Sa. 18.11.17; 09:00 - 17:15 Uhr
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Absolvent des Nachwuchsbetreuer - Lehrganges
-
Absolvent des Landesverbandstrainer - Lehrganges
-
Absolvent des Kindertrainer - Diploms
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Absolvent des Jugendtrainer - Diploms
-
Absolventen des UEFA-B - Diploms "NEU" benötigen aber 15 Unterrichtseinheiten (2 Tage)
Dauer:
Fr. 17.11.17; 12:30 - 20:30 Uhr und
Sa. 18.11.17; 09:00 - 17:15 Uhr
(Nächtigungsmöglichkeit im Landessportzentrum erfragen!)
Die Trainerfortbildung wird nur bei vollständiger
Anwesenheit anerkannt!
Kostenbeitrag:
Fortbildung mit 8 Unterrichtseinheiten (eintägig)
≥ € 40,- (inkl. Snack)
Fortbildung mit 15 Unterrichtseinheiten (zweitägig) ≥ € 80,-
(inkl. Mittagessen)
Den fix angemeldeten Teilnehmern wird ca. eine Woche vor
Fortbildungsbeginn eine Einladung (Stundenplan)
übermittelt.
Wichtig für alle Teilnehmer:
Die Kursgebühr ist bis spätestens 12.11.2017 auf
folgendes Konto zu überweisen:
Bank Burgenland ;
IBAN: AT17 5100 0900 1591 0500
EVENTUELLE ABSAGEN BITTE SO FRÜH WIE MÖGLICH BEKANNT GEBEN
!!!
50 % des Kostenbeitrages verfallen bei einer Absage binnen 20
Tagen vor Kursbeginn, 85 % des Kostenbeitrages bei einer Absage
binnen 7 Tagen vor Kursbeginn bzw. 100 % bei Nichterscheinen.
Der die Nennung abgebende Verein haftet für eine eventuelle
Ausfallsentschädigung.
Eine vereinsinterne Nachnominierung ist bei einer
bereits ausgebuchten Fortbildung nicht möglich. Vielmehr rückt
der/die erste Teilnehmer/in der Warteliste ins Teilnehmerfeld
auf!
Die Ausbildungsverwaltung der in Österreich angebotenen
Trainerkurse wird über Fußball Online abgewickelt. Aus diesem
Grund
kann eine Anmeldung nur mit dem persönlichen Login für
Fußball Online zu den Kursen über
https://netzwerk.fussballoesterreich.at
durchgeführt werden.
Nähere Informationen finden Sie hier -> online Trainerkursanmeldung
§ 18 Trainerfortbildung
(1) Die fachliche Fortbildung ist für
die Fußballtrainer aller Kategorien Pflicht. Jeder Trainer hat
daher regelmäßig an Fortbildungen des ÖFB bzw. der
Landesverbände teilzunehmen, um seinen Wissensstand aktuell zu
halten und zu verbessern. Daher wird die Ausbildungserlaubnis
(Lizenz) jeweils nur befristet für das Jahr der Prüfung in der
jeweiligen Ausbildungsstufe und die folgenden drei
Kalenderjahre erteilt. Für die Verlängerung der
Ausbildungserlaubnis ist der Nachweis über die Teilnahme an den
entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen notwendig.
(2) Dauer der Fortbildungsveranstaltungen: für Trainer mit
Kindertrainerlizenz, Jugendtrainerlizenz sowie für Absolventen
der bisherigen Landesverbandslehrgänge
(Nachwuchsbetreuerlehrgang und Trainerlehrgang des
Landesverbandes) mindestens 8 Unterrichtseinheiten (1 Tag), für
Trainer ab UEFA-B-Lizenz und der Ausbildungsstufen darüber
mindestens 15 Unterrichtseinheiten (1 ½ bis 2 Tage) im Zeitraum
von 3 Jahren.
Für Trainer mit Torwarttrainerlizenzen mindestens 15
Unterrichtseinheiten im Zeitraum von 3 Jahren. Für Absolventen
des Grundkurses für Torwarttrainer können die Landesverbände
bei Bedarf Fortbildungen (mindestens 5 Unterrichtseinheiten)
anbieten.
(3) Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung wird
grundsätzlich nur dann anerkannt und
die Ausbildungserlaubnis auf weitere 36 Monate verlängert,
wenn der Trainer eine gesamte Veranstaltung des ÖFB bzw. des
Landesverbandes mit den erforderlichen Unterrichtseinheiten
be
sucht hat. Falls auf Grund
wichtiger und nachweisbarer Ausnahmefällen (z.B. plötzliche
Erkrankung des Teilnehmers oder eines seiner Familienmitglieder
während der Fortbildung) nur ein Teil der Fortbildung besucht
werden kann, entscheidet die Direktion Sport des ÖFB
(Kategorien 1 bis 3 sowie für alle Torwarttrainerlizenzen) bzw.
das Kursreferat des jeweiligen Landesverbandes (Kategorie 4),
ob ein Nachholen der versäumten Unterrichtseinheiten zu einem
späteren Termin notwendig ist, damit die Ausbildungserlaubnis
verlängert werden kann.
(4) Für aktive Cheftrainer der Bundesliga 1 und 2 wird
jährlich eine eigene Fortbildungsveranstaltung (Kategorie 1)
angeboten. Für die Verlängerung der Ausbildungserlaubnis gelten
die von der Direktion Sport vorgegebenen Kriterien gemäß Anhang
J zur Trainerordnung.
(5) Wenn ein Trainer bis zum Ende seiner befristet
ausgestellten Ausbildungserlaubnis an keinem Fortbildungskurs
teilgenommen oder in diesem Zeitraum keine weiterführende
Ausbildung absolviert hat, so verliert er bis zum nächsten
Besuch einer Fortbildung die Ausbildungserlaubnis und darf
keine Trainertätigkeit in jenen Leistungsstufen ausüben, für
die die betreffende Fortbildung Voraussetzung ist. Verstöße
dagegen sind nach der ÖFB-Rechtspflegeordnung zu bestrafen.
(6) Die Ausbildungserlaubnis (Lizenz) wird je nach
Ausbildungsstand durch den ÖFB bzw. den zuständigen
Landesverband mit dem letzten Tag der besuchten
Fortbildungsveranstaltung auf weitere 36 Monate erteilt. Diese
Verlängerung der Ausbildungserlaubnis kann je nach
Ausbildungsstand entweder automatisch oder nur über Antrag des
Trainers und unter Nachweis der jeweils anerkannten
Fortbildungsveranstaltungen durch den ÖFB bzw. den zuständigen
Landesverband erfolgen. Von der jeweiligen Vorgangsweise
sind die Trainer aller Ausbildungsstufen bzw.
Fortbildungskategorien durch den ÖFB bzw. den zuständigen
Landesverband in Kenntnis zu setzen.
(7) Für die Verlängerung der Ausbildungserlaubnis kann je nach
Ausbildungsstand entweder vom ÖFB bzw. vom zuständigen
Landesverband eine Bearbeitungsgebühr eingehoben werden, deren
maximale Höhe von der Sportkommission alle 3 Jahre festzusetzen
ist.
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