Übertritt gem. § 9 des ÖFB Regulativ
Übertritt gem. § 9 des ÖFB Regulativ – (01. Juni - 20. Juni) Für den Fall, dass sich Vereine über die Freigabe für einen Nachwuchs oder Amateurspieler nicht einigen, kann die nicht erteilte Freigabe durch Zahlung einer Ausbildungs- und Förderungsentschädigung ersetzt werden.
Die Höhe der Entschädigung wird im Online-Meldewesen berechnet und ist nach Aufruf des Meldecodes C ersichtlich!
Vorgangsweise:
♦ Von 01. Juni bis spätestens 20. Juni 2019 (Datum des Poststempels) haben der aufnehmende Verein (Stempel + Unterschrift) und der Spieler (Unterschrift) gemeinsam dem abgebenden Verein den Übertritt gem. § 9 des ÖFB Regulativ mittels eingeschriebenen formlosen Briefes nachweislich anzuzeigen.
♦ Der aufnehmende Verein hat bis spätestens 20. Juni 2019 (Datum der Einzahlung) die Ausbildungs- und Förderungsentschädigung dem abgebenden Verein zu überweisen -> Bankverbindung über Fussball Online ersichtlich! -> Einloggen im Fussball Online – Verein suchen – Vereinsinfo – Bankverbindung)
Die Überweisung an den Landesverband des erwerbenden Vereins ist notfalls zulässig, wobei der Verband diesen Betrag ohne Aufschub an den abgebenden Verein weiterzuleiten hat.
♦ Der Spieler ist bis spätestens 20. Juni 2019 (Anmeldung muss an den Landesverband online weitergeleitet sein) beim zuständigen Landesverband (BFV) online anzumelden, wobei folgende Unterlagen dazu hochgeladen werden müssen:
→ Upload - Online-Anmeldeschein (Meldecode C) inkl. Unterschrift des Spielers bzw. Erziehungsberechtigten
→ Upload - Nachweis/Kopie über die schriftliche Verständigung des abgebenden Vereins bzw. Spieler! (Kopie des formlosen Briefes)
→ Upload - Postaufgabeschein (Einschreibebeleg der Post)
→ Upload - Einzahlungsbeleg über die erfolgte Bezahlung der Entschädigung
♦ Bei ordnungsgemäßer und fristgemäßer Anmeldung erlangt der Spieler die Spielberechtigung für seinen neuen Verein mit 5. Juli 2019. Bei nicht ordnungsgemäßer und fristgerechter Anmeldung ist der Übertritt unwirksam.
♦ Unterlagen welche der Geschäftsstelle per e-mail übermittelt werden, sind UNGÜLTIG!
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