Subventionen

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Was wird gefördert?

  Neubauten und Zubauten Sanierungen
Kabinen und Sportgebäude Mannschaftsumkleideräume, Duschräume, WC-Anlagen, Schiedsrichterraum mit Sanitäranlagen, Dressen- Wasch- und Sanitätsraum, Geräteraum, Heizraum sowie Raum für Warmwasseraufbereitung und Platzwartraum
bis max. 150 m²
Generalsanierungen, die den Nutzungswert bzw. die Restnutzungsdauer wesentlich erhöht bzw. mit mindestens 3 Einzelmaßnahmen (Heizung, Sanitär, Böden, Fliesen, Fenster, Dachsanierungen, Fassade, …)
10 Jahre nach Errichtung oder letzter Sanierung
Behindertengerechte Sanitärräume Extraförderung zusätzlich zu Neu-/Zubau von Kabinen und Sportgebäuden  
Alternativenergieanlagen Extraförderung zusätzlich zu Neu-/Zubau von Kabinen und Sportgebäuden  
Spielfelder Hauptspielfelder
Trainingsfelder mit mind. 55 x 40 m
Tiefenärifizierung und Ärifizierung
5 bzw. 3 Jahre nach der letzte (Tiefen-)Ärifizierung
Generalsanierungen im Unterbau bei Abheben des Rasens, inkl. Drainage etc. wird wie eine Neuerrichtung behandelt
Flutlicht Hauptspielfelder mit mind. 200 Lux
Mindesthöhe Flutlichtmasten 16m
Trainingsfelder mit mind. 55 x 40 m

Hauptspielfelder* mit mind. 120 Lux
Mindesthöhe Flutlichtmasten 12m
Trainingsfelder (kommissioniert) mit mind. 90 x 60 m
5 Jahre nach Errichtung oder letzter Sanierung

Tribünen Überdachte Sitzplatztribüne
mind. 200 m², max. 167 Sitzplätze
Überdachte Sitzplatztribüne
mind. 200 m², max. 167 Sitzplätze
10 Jahre nach Errichtung oder letzter Sanierung
Bewässerungsanlagen und Brunnen Automatische Beregnungsanlage und Brunnen
(keine einzelne Regner, Schläuche, etc.)
Für max. 2 kommissionierte Spielfelder

Automatische Beregnungsanlage und Brunnen
(keine einzelne Regner, Schläuche, etc.)
Für max. 2 kommissionierte Spielfelder
10 Jahre nach Errichtung oder letzter Sanierung