Was wird gefördert?
Neubauten und Zubauten | Sanierungen | |
Kabinen und Sportgebäude | Mannschaftsumkleideräume, Duschräume, WC-Anlagen, Schiedsrichterraum mit Sanitäranlagen, Dressen- Wasch- und Sanitätsraum, Geräteraum, Heizraum sowie Raum für Warmwasseraufbereitung und Platzwartraum bis max. 150 m² |
Generalsanierungen, die den Nutzungswert bzw. die Restnutzungsdauer wesentlich erhöht bzw. mit mindestens 3 Einzelmaßnahmen (Heizung, Sanitär, Böden, Fliesen, Fenster, Dachsanierungen, Fassade, …) 10 Jahre nach Errichtung oder letzter Sanierung |
Behindertengerechte Sanitärräume | Extraförderung zusätzlich zu Neu-/Zubau von Kabinen und Sportgebäuden | |
Alternativenergieanlagen | Extraförderung zusätzlich zu Neu-/Zubau von Kabinen und Sportgebäuden | |
Spielfelder | Hauptspielfelder Trainingsfelder mit mind. 55 x 40 m |
Tiefenärifizierung und Ärifizierung 5 bzw. 3 Jahre nach der letzte (Tiefen-)Ärifizierung Generalsanierungen im Unterbau bei Abheben des Rasens, inkl. Drainage etc. wird wie eine Neuerrichtung behandelt |
Flutlicht | Hauptspielfelder mit mind. 200 Lux Mindesthöhe Flutlichtmasten 16m Trainingsfelder mit mind. 55 x 40 m |
Hauptspielfelder* mit mind. 120 Lux |
Tribünen | Überdachte Sitzplatztribüne mind. 200 m², max. 167 Sitzplätze |
Überdachte Sitzplatztribüne mind. 200 m², max. 167 Sitzplätze 10 Jahre nach Errichtung oder letzter Sanierung |
Bewässerungsanlagen und Brunnen | Automatische Beregnungsanlage und Brunnen (keine einzelne Regner, Schläuche, etc.) Für max. 2 kommissionierte Spielfelder |
Automatische Beregnungsanlage und Brunnen (keine einzelne Regner, Schläuche, etc.) Für max. 2 kommissionierte Spielfelder 10 Jahre nach Errichtung oder letzter Sanierung |